Allgemeine Verkaufsbedingungen
Stand: 15.10.2024
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „AGB“) der Dermaceutical GmbH, Gewerbepark Brand 53, 52078 Aachen, Tel.: +49 (0) 241 1602820, Fax: +49 (0) 241 160282 10, E-Mail: info@smetics.com, gelten ausschließlich für alle zwischen uns und dem Käufer abgeschlossenen Kaufverträge. Entgegenstehende, oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Individualvereinbarungen bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
- Diese Verkaufsbedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sofern es sich um Geschäfte gleicher Art handelt und die AGB bei einem vorangegangenen Vertrag einbezogen waren.
- Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung eines Vertrages geschlossen werden, sind dem Vertrag schriftlich niederzulegen.
- Angebot & Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben ist. Nach Bestellung des Käufers kommt der Vertrag durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder durch Ausführung der Lieferung zustande. Im Falle der Lieferung gilt die Rechnung oder Proforma Rechnung als Auftragsbestätigung.
- Alle Bestellungen auf Abruf sind, wenn nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Vertragsfrist abzunehmen, ohne dass es einer Abnahmeforderung unsererseits bedarf. Ist diese Frist abgelaufen, so sind wir jederzeit berechtigt, die Ware bei gleichzeitiger Versendung in Rechnung zu stellen oder ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Wurde eine Vertragsfrist nicht vereinbart, so stehen uns die genannten Rechte nach Ablauf eines Jahres seit Vertragsabschluss zu.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Dieser Vorbehalt gilt nicht für kurzfristige Lieferstörungen sowie für Fälle, in denen eine Nichtbelieferung von uns zu vertreten ist. Er greift mithin nur in den Fällen, in denen wir trotz Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes die Ware unverschuldet nicht erhalten können. Wir werden den Käufer über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich in Kenntnis setzen. Bereits geleistete Zahlungen des Käufers werden umgehend erstattet.
- Preise
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, gelten die Preise ab Werk, zuzüglich Verpackung. Diese werden immer zusammengefasst als Verpackung & Versand berechnet.
- Bis 350 Euro Bestellung berechnen wir für den Versand innerhalb Deutschlands 9,95 Euro pro Lieferung zuzüglich der MwSt.
- Für Großaufträge, die mit Paletten versandt werden, gilt der jeweils angebotene Palettenpreis zuzüglich der Transportversicherung.
- Für Auslandsgeschäfte werden die Verpackungskosten gesondert berechnet und auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Zahlungsbedingungen
- Der Kaufpreis bei Warenlieferungen und/oder Fertigwarenprodukten ist bei vereinbartem Bankeinzug / Lastschrift mit 4% Skonto sofort zur Zahlung fällig. Ansonsten ist der Kaufpreis binnen 14 Tagen mit 2% Skonto oder binnen 20 Tagen netto ohne Abzug zu zahlen.
- Bei Leistungen, die keine Waren- oder Fertigwarenlieferungen umfassen, sind die Zahlungen ohne Abzug sofort nach Erhalt der Ware und Rechnung fällig.
- Anderslautende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
- Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern. Wir erheben eine Mahngebühr von pauschal 20 €. Dem Käufer wird nachgelassen nachzuweisen, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Der in Verzug geratene Käufer wird bei zukünftigen Bestellungen nur gegen Vorkasse beliefert.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein, die unsere Ansprüche auf die Gegenleistung gefährdet, oder erfahren wir von unzureichender Liquidität des Käufers, oder hat der Käufer bei Vertragsschluss falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht, sind wir bei Bestehen einer Vorleistungspflicht berechtigt, unsere Leistung so lange zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder eine Sicherheit für sie geleistet ist. Ist der Käufer trotz Aufforderung mit angemessener Fristsetzung Zug-um-Zug gegen die Leistung weder zum Bewirken der Gegenleistung noch zur Leistung einer Sicherheitsleistung bereit, steht uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt in diesem Fall ausdrücklich vorbehalten.
- Lieferzeit
- Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Liefertermine gelten stets als annährend, sofern nicht von uns ein Liefertermin ausdrücklich als verbindliche bzw. fix angegeben wird. Falls Vorkasse oder Anzahlungen des Käufers vereinbart sind, beginnt die Lieferfrist erst mit Eingang der Zahlung.
- Bei Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins, kann der Käufer uns eine schriftliche Nachfrist zu setzen. Die Dauer der Nachfrist muss angemessen sein, mindestens jedoch 14 Kalendertage betragen, es sei denn, die Art der Leistung oder sonstige Umstände erfordern eine kürzere oder längere Frist. Nach Ablauf der Nachfrist kommen wir in Verzug.
- Sofern dies für den Käufer zumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt sowie zu Mehr- oder auch Minderlieferungen in Höhe von ca. 10% des vereinbarten Auftragsumfangs je Lieferung.
- Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
- Mehrkosten durch nicht zustellbare Warenanlieferungen aufgrund von falschen Adressangaben oder Nichtbesetzung der Empfängeradresse trägt der Käufer.
- Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhersehbare, unvermeidbare Umstände, z.B. Betriebsstörungen, gleich, die uns die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen; den Nachweis darüber haben wir zu führen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzuges oder beim Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann uns auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Wir werden den Käufer unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt, wie vorstehend ausgeführt, eintritt.
- Gefahrübergang/ Transportversicherung
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung FCA ab unserem Lager in Aachen/ Gewerbepark Brand, Incoterms 2020. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht auch bei frachtfreier Lieferung mit der Übergabe der Ware an das beauftragte Transportunternehmen auf den Käufer über.
- Bei vom Käufer zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Ist die Ware vom Käufer abzuholen, geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Bereitstellung auf den Käufer über.
- Mangels besonderer Weisungen des Käufers erfolgt die Verpackung sowie die Wahl des Transportweges und Transportmittels nach unserem besten Ermessen. Sofern der Käufer es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.
- Gewährleistung
- Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Rügen sind unter Hinzufügen entsprechender Belege (z.B. Handyaufnahmen) an folgende Email-Adresse zu senden: info@smetics.com. Eine Gutschrift für beschädigte Waren erfolgt erst, nachdem der entsprechende Nachweis erbracht ist.
- Wir gewährleisten, dass die Ware mangelfrei ist und insbesondere der Produktbeschreibung entspricht. Bei Vorliegen von Sachmängeln sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Kommen wir dem nicht nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungs- oder Schadensersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur im Rahmen der Regelungen zu Ziffer 8 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
- Sollten Sie Retouren an unser Unternehmen vornehmen wollen, so können die Retourenscheine in unserem Hause angefordert werden. Auf Anforderung senden wir Ihnen diesen zu und bei Rücksendung der Ware wird diese unverzüglich bearbeitet. Erstattungen für zurückgesendete Waren außerhalb der Gewährleistung erfolgen im Einzelfall bei entsprechender Zusage unsererseits ausschließlich aus Kulanz. Ein Anspruch auf Erstattung ist in diesen Fällen nicht gegeben. Voraussetzung für eine mögliche Erstattung aus Kulanz ist die Rücksendung der Ware mit einem ausgefüllten Retourenschein.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
- Die Haftung für Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien sowie die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird durch vorstehende Bestimmungen nicht berührt. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen bzw. Gewährleistungsfristen.
- Haftung
- In allen Fällen, in denen wir aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns, unseren leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Die Haftung aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes wird nicht berührt. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (= Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf); die Haftung ist insoweit jedoch, außer in den Fällen von Satz 1 und 2, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
- Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware) als Sicherung für unsere Saldorechnung.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
- Gerichtsstand/ anwendbares Recht
- Sofern der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Schlussbestimmungen
- Rechte aus dem Vertragsverhältnis dürfen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.
- Sollten einzelne dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder zwischen den Parteien einvernehmlich nicht durchgeführt werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine Regelung finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am ehesten gerecht wird.